Honorardarstellung

In Deutschland werden Steuerberater rechtlich verpflichtet, ihr Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu bemessen. Diese gibt eine Staffelung des Honorars in verschiedene Wertigkeiten (Zehntel) vor, die besonders dem erwarteten Aufwand sowie dem Schwierigkeitsgrad des vorliegenden Dienstleistungsauftrages Rechnung tragen soll.

Grundsätzlich siedelt sich die Rechnungshöhe unseres Hauses im Mittelfeld dieser Abrechnungsstaffelung an. Außerdem bieten wir individuelle Angebote, die Ihren gewünschten und benötigten Leistungen konkrete Honorarsätze zuordnen.

Eine klare Honorartransparenz ist unsere Geschäftspolitik und Ihr Recht als Kunde!

Für bessere Transparenz, optimale Kostenkontrolle:

  • Festpreisvereinbarungen
  • Kostenübersicht
  • Ratenzahlungen
  • Absprachen bei Kostenveränderungen
  • Aufwandsnachweis

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Meyer A Rothschild (1744-1812).